Kirchenmusik im Bistum Aachen

Autor: Wilhelm Klumbies

Kirchenchor

Manchen Kirchen ist ein Kirchenchor angeschlossen oder es gibt einen Kirchenchor für mehrere Kirchen. Die Satzung für die Kirchenchöre im Bistum Aachen regelt die Rechte und Pflichten der Dirigenten und der Sänger. Interessant ist, dass weder von den Dirigenten noch von den Sängern eine bestimmte religiöse Orientierung verlangt wird.

In der Satzung ist nicht festgelegt, in welcher Sprache gesungen werden soll.

In einer Anweisung des Vatikans aus dem Jahre 1903 heißt es 'Die eigentliche Sprache der römischen Kirche ist die lateinische. Daher ist beim feierlichen liturgischen Gottesdienst überhaupt Gesang in der Volksprache verboten.'

Das hat sich gewandelt. Im Jahre 1969 sagte Papst Paul VI. über den Übergang zur Volkssprache: 'Nicht mehr das Latein wird die hauptsächliche Sprache der Messe sein, sondern die gesprochene Sprache .... Die Teilnahme des Volkes gilt mehr.... Das göttliche Latein hält uns getrennt von den Kindern, der Jugend, der Welt der Arbeit und der Wirtschaft...'

Die Kirchenchöre singen vermehrt auch in englischer Sprache. Englisch ist in Deutschland nicht die Volkssprache. Nur 30 % der Menschen in Deutchland sprechen englisch.

Nutzungsordnung für Kirchen

Für den Auftritt in der Kirche hat das Bistum Aachen eine Nutzungsordnung für musikalische Aufführungen außerhalb der Liturgie erlassen. In der Nutzungsordnung ist auch das festgelegt: 'Das Gebot der Ehrfurcht gegenüber Altar, Tabernakel und Ambo ist zu beachten.' Es mutet pietätlos an, wenn für den Auftritt des Kirchenchores der Altar weggeräumt wurde.

Konflikte

Manchmal gibt es auch Konflikte zwischen einem Kirchenchor und der Kirche. Solche Konflikte gelangen aber nur sehr selten in die Öffentlichkeit.

1. November 2012 RP-Online


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